Finanzierung – Der Mensch lebt nicht vom Brot allein

 

 

 

International zählt zu den Grundprinzipien Offener Kanäle, daß die Nutzer keine Gebühren zu entrichten haben.

 

 

Ein Spesenersatz für den Gebrauch der Infrastruktur oder die Ausstrahlung der Sendungen würde den allgemeinen Zugang behindern. In einer Hinsicht unterscheiden sich Offene Kanäle jedenfalls nicht von anderen öffentlichen Einrichtungen. Genauso wie bei Hallenschwimmbädern, Musikschulen oder einem Stadttheater entstehen Kosten, die gedeckt werden müssen.

 

Welche Bereiche sind für einen voll entwickelten Offenen Kanal zu berücksichtigen?

 

·        Man benötigt Räumlichkeiten, die dem Offenen Kanal eine Herberge bieten: Medienraum für Schnittplätze, Aufnahmestudio, einen Platz für die Sende-abwicklung, Seminarraum für Workshops und Kommunikationsraum für Nutzer, Büro für Mitarbeiter.

 

·        Eine technische Infrastruktur, die den Nutzern handhabbare Geräte zur Verfügung stellt und doch attraktiver ist als eine übliche Hobbyausstattung: 3-Chip-Kameras mit Zubehör (Stativ, Akku), Beleuchtungskoffer, digitale Schnittplätze, Zuspielgerät, Monitor, Tonmischpult, Bildregiepult für Live-Sendungen mit Mehrkameratechnik, Personal-Computer. Für die Sendeabwicklung ist eine Sendestraße erforderlich, die Live-Übertragungen und das Abspielen verschiedener Formate zuläßt.

 

·        Kommunikationsassistenten, die die Betreuung der Nutzer gewährleisten: Im Offenen Kanal müssen die ausgestrahlten Sendungen nicht teuer eingekauft oder produziert werden. Verglichen mit herkömmlichen Fernsehanstalten ist der Betrieb eines Offenen Kanals überaus günstig. Doch die Herstellung der Beiträge ist nicht so einfach. Trotzdem braucht man sich keine Sorgen machen, wenn es Kommunikationsassistenten gibt, die die Nutzer unterstützen und beraten.

                  

·        Kosten für den laufenden Betrieb des Offenen Kanals: Büromaterial, Öffentlichkeitsarbeit, Telefon, Kopiergerät, Videobänder, sowie Wartung und Versicherung der Geräte.

 

 

Deutschland – Ein Finanzierungsmodell für Offene Kanäle

 

In Deutschland hat man schon 1987 im Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens festgelegt, daß Offene Kanäle durch einen Anteil an der Rundfunkgebühr finanziert werden können. 2 % der Rundfunkgebühren dienen besonderen Aufgaben, wozu man ausdrücklich die Förderung der Offenen Kanäle zählt. In absoluten Zahlen bedeutet das: man hat aus dieser Quelle den Offenen Kanälen 1990 insgesamt 7,3 Millionen DM zur Verfügung gestellt, 1998 rund 30 Millionen DM.

 

Rechnet man den Anteil an der Rundfunkgebühr auf österreichische Zahlen um, so ergeben 2 Prozent rund 4 Schilling pro Gebührenzahler im Monat. In Österreich wird derzeit mit den Rundfunkgebühren eine Landesabgabe und ein Kunstförderungsbeitrag eingehoben, die ungefähr 45 Schilling im Monat ausmachen. In einem solchen Vergleich könnte man den Beitrag für Offene Kanäle wohl nicht als übertrieben bezeichnen, überhaupt wenn man bedenkt, welche Leistungen für das Gemeinwohl damit erbracht werden. Das ORF-Gebührenaufkommen beträgt 4,7 Milliarden S pro Jahr. Nimmt man diese Summe als Basis, wären 2 %  insgesamt rund 94 Millionen Schilling pro Jahr.

 

Der Anteil an der Rundfunkgebühr kann in Deutschland, angesichts der mittlerweile doch recht imposanten Zahl lokaler Offener Kanäle, allerdings nur einen Teil der Kosten abdecken. Der Rest wird vor allem von den Stadtgemeinden getragen, die beispielsweise ein Gebäude für die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. 

 

 

EU-Projektförderungen für Offene Kanäle

 

Für besondere Vorhaben erhielten Offene Kanäle bereits EU- Förderungen. Die europäische Kommission hat im Rahmen der Bildungsinitiative CONNECT das Gemeinschaftsprojekt V.O.Y.A.G.E.R des Offenen Kanals Berlin, des schwedischen Oppna Kanalen i Goteborg und des Institut of Local Television in Edinburgh gefördert. V.O.Y.A.G.E.R. steht für “Videos of Youth Awareness – Generating European Relationships”. Jugendliche erlernen dabei Videofilme zu produzieren, in denen sie sich inhaltlich mit dem europäischen Parlamentarismus beschäftigen.       

(http://www.europa.eu.int/comm/education/connect/uk-014.html)

 

Der Offene Kanal Münster organisierte eine Jugendbegegnung mit Teilnehmern aus Schweden, Belgien, Polen und Deutschland. Gemeinsam produzierte man ein Fernseh-magazin: EYE – European Youth Express. (http://www.muenster.org/benno/tv-ms/eye). Bei der Finanzierung wesentlich geholfen hat das EU-Aktionsprogramm „Jugend für Europa III“. Medieninitiativen mit Jugendlichen werden auch künftig mit der Unterstützung der EU rechnen können. Am 29. Februar 2000 haben die europäischen Institutionen sich auf die Durchführung eines großen Programms für die Jugendarbeit geeinigt. Es ist unter dem Titel JUGEND für die nächsten sieben Jahre konzipiert und stellt in dieser Zeit 520 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung (http://europa.eu.int/comm/education/youth.html). Ausführliche Informationen dazu finden sich auf der Website der deutschen Agentur für das EU-Aktionsprogramm JUGEND (http://www.webforum-jugend.de/).

 

Im grenzüberschreitenden Fernsehprojekt „Euroclick“ kooperieren Offene Kanäle aus Rheinland-Pfalz mit dem französischen Bürgerfernsehen TV-Cristal Bitche aus der Nachbarregion Lorraine. Die Nutzer gestalten gemeinsam eine wöchentliche Magazinsendung. Damit sollen die Bewohner der beiden Länder einander näher gebracht werden. Der Sendestart war am 15. Mai 2000 (http://www.euroclick-tv.de). Euroclick erhält Förderungen von der EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (INTERREG II). Bis Ende Dezember 2001 betrug das Gesamtbudget 282.772,85 Euro, davon wurden 135.000 Euro aus dem Programm der EU geleistet.

 

 

Weitere Finanzierungsvarianten

 

In den USA finden wir eine grundsätzlich andere Rundfunkstruktur als in Europa, da öffentlich-rechtliche Anstalten, wie wir sie kennen, dort nicht existieren. Die public access channels werden meist in der Trägerschaft einer selbständigen non-profit-organisation betrieben, deren Finanzierung durch die Kabelgesellschaft gesichert wird. Die Stadtgemeinde bindet die Erteilung der Lizenz für die Kabelbetreiber nämlich an eine solche vertragliche Vereinbarung.

 

Eine anderes Finanzierungsmodell beruht auf der Gründung einer Stiftung. Außerdem könnte man gesetzlich beschließen, daß ein bestimmter Prozentsatz der Werbeeinnahmen privater, kommerzieller Anbieter für die Erhaltung Offener Kanäle zu entrichten ist.

 

© Arbeitskreis Offene Kanäle Österreich 2001